Verfahrenshilfen für Menschen mit Traumatisierungen
Die Karin und Walter Blüchert Gedächtnisstiftung setzt sich dafür ein, dass das Verwaltungsverfahren, insbesondere im Sozialrecht, für Menschen mit Traumatisierungen betroffenengerechter wird. Ein Verwaltungsverfahren kann für Menschen, die traumatische Erfahrungen gemacht haben, zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung werden. Behörden verlangen Informationen, Unterlagen und Mitwirkung, setzen Fristen und treffen Entscheidungen. Für traumatisierte Menschen können bestimmte Verfahrenssituationen jedoch besondere Schwierigkeiten mit sich bringen: Sie können etwa Schwierigkeiten haben, ihre Erfahrungen zusammenhängend zu schildern, Termine wahrzunehmen oder komplexe Anforderungen des Verfahrens zu bewältigen.
Was bedeutet „betroffenengerecht“?
Ein Verwaltungsverfahren ist aus unserer Sicht betroffenengerecht, wenn es besondere Schwierigkeiten bei der Teilnahme am Verfahren berücksichtigt und – soweit erforderlich – ausgleicht. Das bedeutet nicht, dass für traumatisierte Menschen andere rechtliche Maßstäbe gelten. Es geht vielmehr darum, ihnen eine tatsächliche und wirksame Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Einige Rechtsgebiete kennen solche Verfahrensgarantien bereits, etwa das Asyl- und das Strafverfahrensrecht. Im Sozialverwaltungsverfahren sind vergleichbare Regelungen dagegen bislang nur vereinzelt vorhanden.
Besondere Verfahrensrechte
Es geht uns nicht darum, umfangreiche Sonderregelungen für das Verwaltungsverfahren einzuführen. Allerdings sollten folgende Grundsätze für den Umgang mit Menschen mit Traumatisierungen gelten:
- Vulnerabilitäten frühzeitig erkennen
Wenn Anhaltspunkte für eine Traumatisierung oder eine andere besondere Vulnerabilität bestehen, sollte die Behörde durch geschultes Personal abklären, ob sich hieraus Verfahrensnachteile ergeben könnten
- Ein verlässliches Fallmanagement ermöglichen
Gerade bei komplexen sozialrechtlichen Sachverhalten kann eine feste Ansprechperson in der Behörde helfen, das Anliegen zu erfassen, unterschiedliche Leistungsansprüche zu koordinieren und den Zugang zu den erforderlichen Leistungen zu erleichtern.
- Dringliche Entscheidungen ermöglichen
Für traumatisierte Menschen können langwierige Verfahren besonders belastend sein. Wo eine Verzögerung zu einer Verschlechterung der Situation führen kann, sollten Möglichkeiten für vorläufige oder beschleunigte Entscheidungen konsequent genutzt und weiterentwickelt werden.
- Vertrauenspersonen und Hilfsorganisationen einbeziehen
Betroffene sollten – mit ihrer Zustimmung – stärker auf die Unterstützung von Fachberatungsstellen, Opferorganisationen oder anderen geeigneten Dritten zurückgreifen können.
- Psychosoziale Begleitung ermöglichen
Das Strafverfahrensrecht kennt bereits die Möglichkeit einer qualifizierten psychosozialen Prozessbegleitung. Ein vergleichbarer Ansatz sollte auch für besonders belastende Situationen im Verwaltungsverfahren entwickelt werden.
- Mitarbeitende qualifizieren
Beschäftigte, die regelmäßig mit traumatisierten Menschen zu tun haben, benötigen Kenntnisse über die besonderen Auswirkungen von Traumatisierungen und einen angemessenen Umgang damit. Denkbar sind hierfür auch speziell qualifizierte Ansprechpersonen oder Trauma-Beauftragte.
- Verfahrensgarantien dürfen nicht an den Kosten scheitern
Die notwendigen Unterstützungsangebote müssen für die Betroffenen grundsätzlich kostenfrei zugänglich sein. Insbesondere dort, wo eine qualifizierte Begleitung oder die Einbindung unabhängiger Beratungsstellen erforderlich ist, darf die Finanzierung nicht zur zusätzlichen Hürde werden.
Was wir uns wünschen
Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass entsprechende Verfahrensgarantien verbindlich im Sozialverwaltungsrecht verankert werden und sprechen hierzu mit Vertretern aus Politik und Gesellschaft.
Ein betroffenengerechtes Verwaltungsverfahren ist mehr als eine Frage guter Verwaltungspraxis. Es geht darum, sicherzustellen, dass Menschen, die durch traumatische Erfahrungen besonders belastet sind, ihre Rechte auch tatsächlich wahrnehmen können.
